Durch das Sportgericht wurde unter anderem entschieden, dass aufgrund der Nichtmeldung von einsatzfähigen Schiedsrichtern, den Vereinen SV Boitzenburg, VfB Gramzow und Sportfreunde Kein Ort, jeweils der am höchsten eingestuften Herrenmannschaft, 3 Punkte abgezogen werden. Für den Punktabzug wurde Sofortvollstreckung angeordnet. Einsatzfähige Schiedsrichter müssen für alle im Spielbetrieb befindlichen Herren- und Frauenmannschaften sowie für A-Junioren gestellt werden.