Im Umlaufverfahren hat der Vorstand des Fußball-Landesverbandes Brandenburg am heutigen Dienstag mehrheitlich die Anpassung des §20 Absatz 5 der FLB-Spielordnung beschlossen. Demnach können während eines Spiels und einer eventuellen Verlängerung pro Team fünf Spieler ausgetauscht werden. Hierfür stehen jedem Team während der regulären Spielzeit drei Unterbrechungen sowie die Halbzeitpause zu Verfügung. Geht ein Spiel in die Verlängerung, erhalten beide Mannschaften jeweils eine zusätzliche vierte Gelegenheit zum Austausch von Spielern. Zusätzlich besteht in der Unterbrechung zwischen regulärer Spielzeit und Verlängerung sowie in der Halbzeitpause der Verlängerung die Möglichkeit zum Austausch von Spielern. Die Änderung besitzt ab sofort Gültigkeit.